Ziele
eines Suchtpräventionsprogramms:
- Herstellen von Handlungsfähigkeit gegenüber gefährdeten Beschäftigten
- Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitssicherheit
-
Wiederherstellung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Betroffenen
-
Erhalten der Arbeitskraft für das Unternehmen
- Erhaltung des Arbeitsplatzes für die Mitarbeiter
-
Reduktion von Fehlzeiten und Arbeitsausfällen
-
Vermeidung von Produktionsminderung und Schäden
-
Sicherung der Qualität von Produkten und Dienstleistungen
-
Erfüllung der Fürsorgepflicht
-
Reduktion von Disziplinarproblemen
-
Vermeidung von Störungen im Betriebsablauf
-
Erhöhung der Arbeitszufriedenheit und Förderung der Gesundheit aller Beschäftigten
weiter