Steuerung
Ohne ein Steuerungsgremium bleibt betriebliche Suchtprävention eine Absichtserklärung, und ohne ein integriertes Gesamtprogramm werden engagierte Helfer zum burn out gefährdeten Feigenblatt.
Die Hoheit für verbindliche Interventionen im Einzelfall liegt immer bei den Vorgesetzten. Sie befinden sich uneingeschränkt in der Verantwortung für suchtgefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und können die notwendigen Interventionen nicht delegieren. Um aber entgegen den bisherigen betrieblichen Spielregeln einen auffälligen Mitarbeiter oder Mitarbeiterin auf sein/ihr Suchtproblem anzusprechen, brauchen Führungskräfte sichere Rahmenbedingungen. Sie sind die Träger des betrieblichen Veränderungsprozesses. Ihr Risiko muss überschaubar, ihr Erfolg absehbar und der Schutz ihrer legitimen Interessen muss gesichert sein, damit sie das Tabu aus Wegschauen und Schweigen hinter sich lassen können.
Aufgrund der Dimension der Aufgabe benötigt nachhaltige Suchtprävention daher ein hochrangiges, bereichsübergreifendes Steuerungsgremium, das in der Lage ist im komplexen betrieblichen System mit sich teilweise widersprechenden Partikularinteressen auch unbequeme Entscheidungen erfolgreich umzusetzen.