Aufgaben
Aufgabe des Steuerungsgremiums ist es, festzulegen:
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an wen sich die vorbeugenden Maßnahmen richten sollen,
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wer für Interventionen geschult werden muss,
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wer die personalverantwortlichen Personen und Führungskräfte berät,
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wer die suchtgefährdeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berät,
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ob es ein internes Beratungsangebot geben soll,
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wann und wie mit externen Stellen kooperiert werden soll,
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für welche Leistungen externe Dienstleister benötigt werden,
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welche Hilfsangebote gemacht werden,
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in welcher Art und Weise generell nach betrieblichen Maßgaben interveniert werden soll,
festgelegt in einem Handlungskonzept oder einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung mit integriertem Stufenplan.
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