Aufgaben

Aufgabe des  Steuerungsgremiums ist es, festzulegen:

  • an wen sich die vorbeugenden Maßnahmen richten sollen,

  • wer für Interventionen geschult werden muss,

  • wer die personalverantwortlichen Personen und Führungskräfte berät,

  • wer die suchtgefährdeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berät,

  • ob es ein internes Beratungsangebot geben soll,

  • wann und wie mit externen Stellen kooperiert werden soll,

  • für welche Leistungen externe Dienstleister  benötigt werden,

  • welche Hilfsangebote gemacht werden,

  • in welcher Art und Weise generell nach betrieblichen Maßgaben interveniert werden soll,
    festgelegt in einem Handlungskonzept oder einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung mit integriertem Stufenplan.

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